Ruhezeiten – Gegenseitige Rücksichtnahme
Während der warmen Jahreszeit verlagert sich das Leben ins Freie – Lärm wird bewusster wahrgenommen. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, ein friedliches Neben- und Miteinander zu pflegen. Für lärmige Haus- und Gartenarbeiten sind folgende Ruhezeiten einzuhalten: 12.00 – 13.00 Uhr und 20.00 – 07.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen. Für die Nachtruhe gilt allgemein die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Datum der Information 23. Apr. 2020
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