Coronavirus: Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» und verschärft die MassnahmenBern, 16.03.2020, Medienmitteilung - Der Bundesrat hat heute, 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrau chs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen. Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben. Die Armee soll erstens das Gesundheitswesen mit sanitätsdienstlichen Leistungen unterstützen, insbesondere mit Pflege, Patientenüberwachung, sanitätsdienstlichen Transporten oder Spitallogistik (z.B. Bettendesinfektion, Küche, Wäscherei, Reinigung). Zweitens Für die sanitätsdienstliche Unterstützung stehen rund 3000 Armeeangehörige zur Verfügung. Diese werden sofort bereitgestellt. Wie viele Armeeangehörigen eingesetzt werden, hängt von der Lagenentwicklung und den Gesuchen der zuständigen Behörden ab. Mobilisierung von Milizformationen mit hoher Bereitschaft Kontrollen an den Grenzen Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich. Er hat das EJPD damit beauftragt, gemeinsam mit dem EDI und dem EDA die Ausdehnung der Grenzkontrollen und Einreiseverbote auf Reisende aus weiteren, stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Länder zu prüfen. Datum der Information 16. März 2020
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