HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.tg.ch > Wahlen/Abstimmungen und des Bundes unter
www.admin.ch
Brieflich abstimmenWenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis
- Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert
- Stimmausweis und Stimmzettelcouvert so verpacken, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint.
Diese Sendung können Sie nun per Post zustellen, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder während der offiziellen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben / durch Dritte abgeben lassen.
Jedes Couvert darf nur das Stimmmaterial eines einzigen Stimmberechtigten enthalten. Sendungen, die Stimmmaterial von mehr als einem Stimmberechtigten aufweisen, sind ungültig.
Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich. Per Post zugestellte Sendungen oder eingeworfene Couverts müssen spätestens am Samstag vor der Abstimmung eintreffen.