Arbeitsamt
Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung muss persönlich erfolgen. Ab März 2017 ist die Anmeldung für alle im Kanton Thurgau ansässigen Personen direkt bei den jeweils zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorzunehmen. Sind Sie auf unserer Gemeinde angemeldet, ist für Sie das RAV Frauenfeld zuständig. Kontaktieren Sie das RAV um einen Anmeldetermin zu vereinbaren: RAV Frauenfeld Thundorferstrasse 37, 8510 Frauenfeld Tel. +41 58 345 55 20 E-Mail: rav.frauenfeld@tg.ch Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum bezie-hen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig beim RAV anzumelden, spätestens jedoch bis zum ersten Werktag nach Ablauf der Kündigungsfrist. Beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungs-frist um Arbeit bemühen müssen. Nehmen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie weitere wichtige Informationen und Unterlagen. Download Antrag auf Arbeitslosenentschädigung http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Formulare/PDF/D/716-101_d_V2-1_ausfuellbar2.pdf Download Arbeitsbemühungen http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Formulare/PDF/D/716-007_d_V6.0-BBL_korr_neu.pdf
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