Hundewesen - Meldung Übernahme, Abgabe oder Tod eines HundesÜbergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall
Meldepflicht bei der Gemeinde Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
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