ArbeitsamtDie Arbeitslosigkeit muss ab 1. März 2017 persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Regionalstelle Frauenfeld. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen. Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
RAV Thurgau Regionalstelle Frauenfeld Thundorferstrasse 37 8510 Frauenfeld T 058 345 55 20 F 058 345 55 21 (im Basler Versicherungsgebäude, beim Kreisel oberhalb Marktplatz)
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