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Fördergesuch Batteriespeicher

Der Gemeinderat hat entschieden, dass ab 01.01.2026 Batteriespeicher gefördert werden. Folgende Eckdaten und Bedingungen hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Werkskommission definiert:

  • 10 Batteriespeicher pro Jahr werden gefördert
  • Pro kW wird ein Beitrag von Fr. 100.00, maximal Fr. 1'000.00, ausbezahlt
  • Batteriespeicher muss innerhalb von 6 Monaten in Betrieb sein ab Förderzusage
  • Empfänger der Fördermittel resp. Stromproduzent muss während fünf Jahren Kunde des EW Hüttlingen bleiben resp. den Strom über das EW Hüttlingen beziehen
  • Gesuchsteller muss Eigentümer der Liegenschaft sein
  • Pro Anlage kann nur ein Gesuch gestellt werden

Für 2026 sind bereits 10 Fördergesuche eingegangen und bestätigt. Gesuche für 2027 können ab 01.01.2027 wieder eingereicht werden.