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Abstimmungen & Wahlen / Gemeindeversammlung

Abstimmungen & Wahlen

Termine

Die Daten können auf der Homepage der Bundeskanzlei entnommen werden.

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde wird einberufen:

  1. am ersten Samstag im Jahr, sofern er nicht auf den Neujahrstag fällt, zur Berchtoldsgemeinde, zwecks Abstimmung über den Vor­an­­schlag und den Steuerfuss
  2. bis Ende Juni zur Genehmigung der Jahresrechnung
  3. auf Anordnung des Gemeinderates, wenn es die Geschäfte erfordern
  4. auf Verlangen eines Fünftels der Stimmberechtigten, wenn beim Gemeinderat ein schriftliches Begehren unter Angabe der Gründe eingereicht wurde

Die Stimmberechtigen entscheiden über:

  1. Wahl des Gemeindepräsidenten
  2. Wahl des Gemeinderates
  3. Wahl der Rechnungsprüfungskommission
  4. Genehmigung des Versammlungsprotokolls
  5. Genehmigung des Voranschlages und des Steuerfusses
  6. Genehmigung der Jahresrechnung
  7. Erlass oder Änderung der Gemeindeordnung
  8. Erlass, Änderung und Aufhebung von Reglementen mit allgemein verbindlichem Inhalt
  9. Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten, sofern die voraussichtlichen Prozesskosten die Finanzkompetenzen des Gemeinderates übersteigen
  10. Ausgaben, welche die Finanzkompetenz* des Gemeinderates übersteigen, soweit es sich dabei nicht um gesetzlich gebundene Aufwendungen handelt
  11. Änderungen im Bestand oder im Gebiet der Politischen Gemeinde unter Vorbehalt der Genehmigung durch den grossen Rat
  12. Neu zu übernehmende Aufgaben durch die Gemeinde, soweit sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben sind
  13. Erteilung des Gemeindebürgerrechts
  14. Beitritte zu Gemeindezweckverbänden, welche finanzielle Verpflichtungen auslösen, die über der Kompetenz des Gemeinderates liegen
  15. Austritte aus Zweckverbänden, deren Beitritt die Gemeindeversammlung beschlossen hat
  16. Ankauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, sofern die Finanzkompetenzen des Gemeinderates überschritten werden.

*Für einmalige Ausgaben für die gleiche Angelegenheit steht dem Gemeinderat ein Kredit von Fr. 75'000.-- und für jährlich wiederkehrende Ausgaben ein solcher von Fr. 25'000.-- zu.

Termine

Die Daten der Gemeindeversammlungen könnten Sie aus unserem Veranstaltungskalender entnehmen.