Navigieren in Fiktivhausen

Generelle Informationen

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. 

Urnenöffnungszeiten

  • Samstag, 19.15 bis 20.00 Uhr (nur im Gemeindehaus)
  • Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr (in beiden Lokalen)

Urnenstandorte

  • Hüttlingen: Gemeindeverwaltung
  • Eschikofen: Bürgerlokal

Bedingungen/Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, kann bei der Gemeinde im voraus ein Duplikat verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Wenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis
  • Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert
  • Stimmausweis und Stimmzettelcouvert so verpacken, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint.

Diese Sendung können Sie nun per Post zustellen, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder während der offiziellen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben / durch Dritte abgeben lassen.

Jedes Couvert darf nur das Stimmmaterial eines einzigen Stimmberechtigten enthalten. Sendungen, die Stimmmaterial von mehr als einem Stimmberechtigten aufweisen, sind ungültig.

Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich. Per Post zugestellte Sendungen oder eingeworfene Couverts müssen spätestens am Samstag vor der Abstimmung eintreffen.