Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Eingabe baugesuch
Wegleitung
Bauen ist eine komplexe Angelegenheit. Diese Wegleitung hilft Ihnen, Stolpersteine zu umgehen. Nebst den Behörden können auch Sie zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen, indem Sie:
- für Besprechungen Ihre Projektpläne, Skizzen, Entwürfe etc. mitnehmen (Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin bei uns)
- das Baugesuch vollständig einreichen. Gemäss der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz § 51 Abs. 2 sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Baugesuchsformular (4-fach)
- Baugesuchspläne (4-fach)
- Kanalisationspläne (separat, 4-fach)
- Geprüfter Energienachweis (1-fach)
-
Schutzplatzsteuerung, Deklaration Erdarbeiten etc. (1-fach)
Alle Formulare und Pläne sind zu datieren und von dem Gesuchssteller, Eigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
Pläne
- Um- und Anbauten sind rot einzuzeichnen. Abbrüche sind gelb zu markieren
- Pläne sind im Massstab 1:100, Katasterplan 1:500, einzureichen
- In Papierform auf A4 gefaltet und mit original Unterschriften versehen
Katasterplan
Original Katasterpläne im Massstab 1:500 beziehen Sie bei Geotopo AG, Breitenstrasse 16, 8500 Frauenfeld, Telefon 052 724 03 50, E-Mail: info@geotopo.ch
Auf den Katasterplänen, max. 1 Jahr alt, sind die projektierten Bauten (inkl. unterirdische) darzustellen. Die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudedimensionen sind bei Neu- und Anbauten zu vermassen.
Projektplan
Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Massstab 1:100) vermasst und mit Angaben von:
- Höhenkoten und / oder Meereshöhen
- Terrainverlauf (gewachsenes / neues Terrain) mit Höhenkoten
- Gefälle von Garagen- / Parkplatzzufahrten
- Treppen- und Korridorbreiten
- Boden- und Fensterflächen sowie die Raumhöhen
- Nutzweise und Zweckbestimmung der Räume
- Unbeheizte Räume
- Feuerungsanlagen, Brandschutzeinrichtungen
Umgebungsplan
- Zu- / Wegfahrten, Aussenparkplätze
- Spielplatz
- Containerplatz
Bauvisiere
Gleichzeitig mit dem Einreichen des Baugesuches sind die Visiere zu stellen (gilt auch für Anbauten, Terrainveränderungen etc.).
Gebühren
Die Kosten für die Baugesuchprüfung werden gemäss der Beitrags- und Gebührenordnung der Gemeinde Hüttlingen in Rechnung gestellt.
Für die externe erforderliche Prüfung (z.B. kantonale Stellungnahmen) des Bauvorhabens werden die Kosten direkt an den Gesuchsteller verrechnet.
Publikationen
- Baureglement [pdf, 1.5 MB] (in Kraft seit 25.02.2020)
- Bewilligungsfreie Bauten [pdf, 1.2 MB]
- Sichtbermen [pdf, 105 KB]
- Formular für Wärmepumpen [pdf, 193 KB]