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Hundewesen - Meldung Übernahme, Abgabe oder Tod eines Hundes

Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall

  • Selbständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen
  • Meldung Gemeinde innert 30 Tagen

Meldepflicht bei der Gemeinde

Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.

Publikationen

Informationen für Hundehalter [pdf, 129 KB]