Hundewesen - Meldung Übernahme, Abgabe oder Tod eines Hundes
Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall
- Selbständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen
- Meldung Gemeinde innert 30 Tagen
Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.