Alimenteninkasso
Personen, denen gerichtlich oder vertraglich festgesetzte familienrechtliche Unterhaltsbeiträge zustehen, haben Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe.
Die unentgeltlichkeit der Inkassohilfe bezieht sich nur auf die Dienstleistungen der Inkassostelle; sie gilt ausdrücklich nicht für die Kosten des Schuldbetreibungsverfahren, zivilrechtliche Vollstreckungsmasnahmen oder Beanspruchung von Rechtsanwälten und entsprechende Vorschüsse.
Diese Dienstleistung wird in der Gemeinde Hüttlingen durch die Sozialen Dienste angeboten. Es ist jedoch zu beachten, dass lediglich die Dienstleistung kostenlos ist. Allfällige Gebühren und Gerichtskosten müssen vom Gläubiger im Voraus sichergestellt werden.