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Besuchsaufenthalt / Einladungsverfahren

Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alles im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden finanziellen Auslagen aufzukommen und die Ausreise nach Ablauf der bewilligten Frist zu garantieren.

Folgende Unterlagen müssen auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerkontrolle eingereicht werden, damit die Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung (erhältlich bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Besuchers)
  • Abschluss einer Reiseversicherung über Fr. 50'000 inkl. Rückführung (Einzahlungsbestätigung und Kopie der abgeschlossenen Reiseversicherung) falls der Gesuchsteller in seinem Heimatland keine Reiseversicherung abgeschlossen hat und diese nicht von einer Schweizer Vertretung oder einem Grenzposten überprüft worden ist.
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Kopie des Mietvertrags
  • Die drei letzten Lohnabrechnungen

Die Einwohnerkontrolle prüft das Gesuch und reicht es zur weiteren Bearbeitung an das kantonale Migrationsamt weiter. Das kantonale Migrationsamt übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin / den Besucher abgeholt werden.

Die Ankunft und Abreise der Besucherin /des Besuchers ist der Einwohnerkontrolle zu melden.