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Fristverlängerungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung

Erstmalige Fristerstreckungsgesuche

Erstmals eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden grundsätzlich, jedoch längstens bis am 30. September des Deklarationsjahres, gutgeheissen.

Weitere Fristerstreckungsgesuche

Zusätzliche Fristerstreckungsgesuche werden längstens bis zum 30. November des Deklarationsjahres gewährt.

Wer eine Frist länger als 30. September der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B.:

  • Krankheit,
  • Todesfall in der Familie,
  • Landesabwesenheit oder
  • Militärdienst.