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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich bezogen, telefonisch (Telefon 058 346 26 26), per E-Mail (E-Mail-Adresse: einwohneramt@huettlingen.ch) oder via Online Schalter angefordert werden.