Organisation der Bestattung
Todesfall
Jeder Todesfall von Einwohnern der Gemeinde Hüttlingen muss innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes dem Bestattungsamt gemeldet werden.
Wir legen nach Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt den Termin für die Bestattung fest. Ausserdem veranlassen wir:
- die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort
- die Anmeldung einer allfälligen Kremation
- die Überführung des Leichnams ins Krematorium
- die Benachrichtigung des Friedhofpersonals
- Die Bestattung von Verstorbenen, die in der Gemeinde Hüttlingen Wohnsitz hatten, erfolgt auf Kosten der Gemeinde. In diesen Kosten sind eingeschlossen:
- die amtliche Bekanntmachung;
- der Transport der verstorbenen Person nach Frauenfeld, Aufbahrungsraum Oberkirch;
- die Überführung in das Krematorium Winterthur;
- die Kremationsgebühr;
- der Begräbnisplatz im Reihengrab;
- das Öffnen und Schliessen des Grabes;
- sowie die Kosten für einen einfachen Sarg, die Urne und das Grabzeichen.
Die Kosten für Grabmal und Grabunterhalt gehen zu Lasten der Angehörigen.
Auf dem Friedhof bei der evangelischen Kirche in Hüttlingen bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:
- Erdbestattung
- Urnenbeisetzung
- Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab (auch Familiengrab möglich)
- Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab
Todesscheine sind gebührenpflichtig und können auf dem zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes telefonisch bestellt werden.