Navigieren in Fiktivhausen

Meldeformular für Vermieter/Verwaltung (Drittmeldepflicht)

Gemäss §8 des Gesetzes über das Einwohnerregister sowie kantonale Register vom 01.08.2009 sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern und Logisnehmern innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Meldepflichtig sind auch Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes.

Hinweis: Vorzugsweise ist ein Ein- oder Auszug eines Mieters 10–14 Tage vorher zu melden, damit allfällige Ablesungen von Stromzählern termingerecht durchgeführt werden können.

Formular Drittmeldepflicht.pdf [pdf, 85 KB]

Preis: gratis