Meldeformular für Vermieter/Verwaltung (Drittmeldepflicht)
Gemäss §8 des Gesetzes über das Einwohnerregister sowie kantonale Register vom 01.08.2009 sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern und Logisnehmern innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Meldepflichtig sind auch Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes.
Hinweis: Vorzugsweise ist ein Ein- oder Auszug eines Mieters 10–14 Tage vorher zu melden, damit allfällige Ablesungen von Stromzählern termingerecht durchgeführt werden können.
Formular Drittmeldepflicht.pdf
Preis: gratis