Krankenkassenkontrollstelle
Wir kontrollieren die Einhaltung des Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.
Personen
| Name | Funktion | Telefon |
| Wild, Cornelia | Leiterin | Telefon: 058 346 26 46
E-Mail: cornelia.wild@huettlingen.ch |
öffnungszeiten krankenkassenkontrollstelle
| Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
|---|---|---|
| Dienstag | 08.30 - 11.30 | |
| Mittwoch | ||
| Donnerstag | 08.30 - 11.30 | |
| Freitag | 08.30 - 11.30 |
prämienverbilligung
Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hüttlingen, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.